Hilf mir es selbst zu tun! (M. Montesorri)

AGB´s

der Oberstufenakademie und Studium Generale.


    

Allgemeine Geschäfts- und Nutzungsbedingungen:

Der
Vereinigung der Benediktiner e.V.
Klosterberg 11

59872 Meschede für die Durchführung von Seminaren der Oberstufenakademie / Studium Generale / Workshop Religionspädagogik

Stand: 19.08.2019

Diese AGB regeln die vertraglichen Beziehungen zwischen den Teilnehmern der Seminare der Oberstufenakademie / Studium Generale / Workshop Religionspädagogik, nachfolgend „Oberstufenakademie“ genannt und der Vereinigung der Benediktiner e.V., nachfolgend „Veranstalter“ genannt, für die Durchführung von Seminaren der Oberstufenakademie / Studium Generale / Workshop Religionspädagogik. Der Veranstalter erbringt die Leistungen der Seminare der Oberstufenakademie / Studium Generale / Workshop Religionspädagogik ausschließlich auf Grundlage der Nachfolgenden AGB.

 

1. Anmeldung zu Seminaren
1.1
Nach der Persönlichen Registrierung als Mitglied in der Oberstufenakademie kann sich jedes Mitglied für die verschiedenen Seminarangebote der Oberstufenakademie aufgeführte Seminar anmelden. Die Ausschreibung der Seminare informiert die Mitglieder über Inhalte, Zeiträume, Kosten, Referent und Fachbereiche des jeweiligen Seminares.

1.2 Nach Anmeldung für ein Seminar erhält der Nutzer eine E-Mail vom Veranstalter, in dem ihm, sofern noch Plätze im jeweiligen Seminar zu vergeben sind, die Anmeldung zum Seminar bestätigt wird. Stehen keine freien Seminarplätze mehr zu Verfügung, so erhält der Nutzer eine entsprechende ablehnende Mitteilung per E-Mail.

1.3 Erst mit Eingang der die Anmeldung bestätigenden E-Mail des Veranstalters beim Mitglied kommt ein Vertrag zwischen den Parteien über die Teilnahme am jeweiligen Seminar zustande.

1.4 Nach Eingang der Bestätigungsmail ist das Mitglied verpflichtet, die anfallende Seminargebühr zu entrichten. Die Höhe der Seminargebühr ist der Beschreibung des Seminars im Internetangebot der Oberstufenakademie sowie der Bestätigungsmail zu entnehmen. Die Zahlung der Seminargebühr kann durch Überweisung auf das in der Bestätigungsmail angegebene Konto erfolgen. Die Zahlung muss spätestens bis zu dem in der Bestätigungsmail genannten Zeitpunkt beim Veranstalter eingehen.

 

2. Durchführung der Seminare 
2.1 Sollte der Veranstalter ein Seminar aus wichtigem Grund, etwa Krankheit des Dozenten oder höhere Gewalt, absagen müssen, so hat das Mitglied Anspruch auf volle Rückerstattung der Teilnahmegebühr. Darüberhinausgehende Ansprüche des Mitgliedes bestehen nicht.

2.2 Das Mitglied verpflichtet sich, sich während des Seminars so zu verhalten, dass die Durchführung des Seminars nicht gestört wird. Er verhält sich respektvoll gegenüber anderen Teilnehmern und den Dozenten und behindert diese nicht bei der Teilnahme bzw. Durchführung des Seminars. Sollte sich ein Mitglied nicht an diese Verhaltensregeln halten, so ist der Dozent des jeweiligen Seminars berechtigt, das Mitglied von der weiteren Teilnahme am Seminar auszuschließen. Einen Anspruch auf Rückerstattung der Teilnahmegebühr hat das Mitglied in diesem Fall nicht.

2.3 Für Gegenstände, die das Mitglied zu Seminaren mitbringt, übernimmt der Veranstalter keine Haftung.

 

3. Abmeldung von einem Seminar

3.1 Sollte das Mitglied nach Anmeldung bei einem Seminar an diesem dennoch nicht teilnehmen können oder wollen, so ist er zur schriftlichen oder fernmündlichen Absage vom jeweiligen Seminar verpflichtet. Dies unabhängig davon, ob er die Seminargebühr bereits entrichtet hat, oder nicht. Versäumt das Mitglied die Abmeldung von einem Seminar, verliert er die Mitgliedschaft in der Oberstufenakademie. Eine erneute Anmeldung zur Oberstufenakademie ist dann nur noch einmal möglich.

3.2 Meldet sich das Mitglied bis zu vier Wochen vor Beginn des Seminars ab, so wird ihm eine bereits gezahlte Seminargebühr in voller Höhe, abzüglich einer Bearbeitungsgebühr von 10,00 €, erstattet. Bei einer Abmeldung innerhalb von vier Wochen, aber noch mindestens 8 Tage vor dem Seminarbeginn, werden 50% der Seminargebühr erstattet. Auch hier wird eine Bearbeitungsgebühr von 10,00 € einbehalten. Erfolgt trotz Entrichtung der Seminargebühr eine Abmeldung nicht oder erst 7 oder weniger Tage vor Seminarbeginn, so kann keine Erstattung der Seminargebühr erfolgen. Bei Seminaren, die auch im Jahresprogramm des Gastbereiches der Abtei Königsmünster ausgeschrieben sind, gelten bei einer Abmeldung die Bestimmungen der AGB des Gastbereiches der Abtei Königsmünster.

3.3 Das gesetzliche Widerrufsrecht des Mitgliedes bleibt von dieser Regelung unberührt.

 

4. Widerrufsrecht
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von einem Monat ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Vertragsschluss und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß § 312 c Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 1 Abs. 1, 2 und 4 BGB-InfoV sowie unseren Pflichten gemäß § 312e Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit § 3 BGB-InfoV. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an:



Ladungsfähige Adresse
Klosterberg 11
59872 Meschede

Fax: 0 291 / 29 95 - 217
Email: oberstufenakademie@koenigsmuenster.de

 

Widerrufsfolgen
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie mir insoweit ggf. Wertersatz leisten. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung, für uns mit deren Empfang.

Besondere Hinweise
Bei einer Dienstleistung erlischt ihr Widerrufsrecht vorzeitig, wenn Ihr Vertragspartner mit der Ausführung der Dienstleistung mit Ihrer ausdrücklichen Zustimmung vor Ende der Widerrufsfrist begonnen hat oder Sie diese selbst veranlasst haben.

Ende der Widerrufsbelehrung

5. Teilnahmebescheinigungen/Zertifikate
5.1
Nach dem erfolgreichen Besuch eines Seminars, erhalten die Mitglieder eine schriftliche Teilnahmebestätigung. Als erfolgreich kann eine Teilnahme nur dann angesehen werden, wenn:

•Die Teilnahme am Seminar nach vorheriger Anmeldung und Entrichtung der Seminargebühr erfolgt.

•Das teilnehmende Mitglied das Seminar ohne Fehlzeiten besucht hat. Nur in begründeten Einzelfällen ist eine Fehlzeit von bis zu einer Stunde gestattet. Bei längeren Fehlzeiten ist die Ausstellung einer Teilnahmebestätigung ausgeschlossen.

• das teilnehmende Mitglied nicht vor Ende des Seminars durch den Dozenten des Seminars verwiesen wurde.

5.2 Einmal im Jahr, am Ende eines Schuljahres, gibt der Veranstalter in einer offiziellen Verleihung Zertifikate über die Teilnahme an Seminaren der Oberstufenakademie aus. Mitglieder der Oberstufenakademie erhalten ihr Seminar mit dem Abi bzw. dem Schulabschluss. Mitglieder, die Studium Generale absolvierte haben, bekommen ein Zertifikat während des Studienzeit, aber möglichst mit dem Hochschulabschluss verliehen. Studierende im Berufsfeld "Erzieher*In" oder "Heilerziheungspfleger*In" erhalten ihr Zertifkat in der Regel mit dem Ende des Berufspraktikukms bzw. nach dem staatlichen Examen Endes des 2. Ausbildungsjahr an der Fachschule (hier: Studierende aus Niedersachsen). Die Verleihung erfolgt hier während der offiziellen Veranstaltung der Zertifikate. der Oberstufenakademie. Die Kosten für Erstellung des Zertifikates trägt dann das Mitglied. Möchte das Mitglied sich ein Zertifikat ausstellen lassen, so muss das Mitglied dies dem Veranstalter mitteilen und seine erworbenen Teilnahmebescheinigungen vorlegen. Die Kosten für den Druck und die Bearbeitung des Zertifikates liegen bei 10 €uro. Sollte ein Mitglied nicht an der Verleihung teilnehmen könne, so wird das Zertifikat auf dem Postweg übermittelt. Die Kosten trägt das Mitglied.

5.3 Voraussetzung für den Erhalt eines Zertifikates ist die Teilnahme an jeweils 2 Seminaren in den 3 Fachbereiche. Mithin ist die Teilnahme an insgesamt 6 Seminaren notwendig. Hierbei können nur solche Seminare Berücksichtigt werden, für die eine Teilnahmebestätigung vorgelegt werden kann.

5.4 Wer neben neben der Mindestanzahl von 6 Seminaren (jeweils 2 Seminare pro Fachbereich) 2 weitere, insgesamt also 8 Seminare, besucht hat, erhält ein Zertifikat mit dem Vermerk „hat mit Erfolg teilgenommen“.

Wer neben neben der Mindestanzahl von 6 Seminaren (jeweils 2 Seminare pro Fachbereich) 4 weitere, insgesamt also 10 Seminare, besucht hat, erhält ein Zertifikat mit dem Vermerk „hat mit großem Erfolg teilgenommen“.

Wer neben neben der Mindestanzahl von 6 Seminaren (jeweils 2 Seminare pro Fachbereich) 6 weitere, insgesamt also 12 Seminare, besucht hat, erhält ein Zertifikat mit dem Vermerk „hat mit sehr großem Erfolg teilgenommen“.

5.5 Vor der Ausstellung des Zertifikates kann eine offizielle Teilnehmerbescheinigung, die die bisher besuchten Seminare aufzählt und die Akademie beschreibt, ausgestellt werden. Wer die Berechtigung zum Erhalt eines Zertifikates erworben hat und für Bewerbungen eine Bescheinigung benötigt, kann eine Leistungsbescheinigung erhalten. Die Kosten für die Erstellung der Teilnehmerbescheinigung und der Leistungsbescheinigung trägt das Mitglied. Diese Kosten betragen 10 €.

 

6. Minderjährige

6.1 Eine Anmeldung zu Seminaren der Oberstufenakademie ist auch minderjährigen Mitgliedern gestattet, soweit sie die notwendige Einsichtsfähigkeit besitzen die geltenden Nutzungsbedingungen zu verstehen und einzuhalten und eine Anmeldung im Einvernehmen mit den Erziehungsberechtigen geschieht.

6.2 Für den Fall, dass die Erziehungsberechtigten die Anmeldung zu Seminaren durch den Minderjährigen zulassen, akzeptieren sie ihre Verantwortlichkeit für das Verhalten des Minderjährigen bei der Teilnahme an Seminaren sowie die allgemeinen Nutzungsbedingungen des Veranstalters.

6.3 Bei der Teilnahme von Minderjährigen an Seminaren der Oberstufenakademie, haben Minderjährige das Einverständnis ihrer Erziehungsberechtigen durch Vorlage einer unterschriebenen Erklärung der Erziehungsberechtigen zu belegen. Ein Vordruck dieser Erklärung wird dem Mitglied mit Bestätigung der Regierung in der Oberstufenakademie zu geschickt. Kann ein minderjähriges Mitgliede die Erklärung der Erziehungsberechtigen bei Seminarbeginn nicht vorlegen, ist der Anbieter berechtigt, den Minderjährigen vom Seminar auszuschließen.

6.4. Es gilt die Präventionsordnung der Abtei Königsmünster sowie das Schutzkonzept mit Verhaltenskodex des Gastbereiches der Abtei Königismünster.

 

7. Haftung

7.1 Die Haftung für unverschuldete behördliche Maßnahmen, Arbeitskämpfe, zufällige Schäden und höhere Gewalt ist ausgeschlossen.

7.2 Im Falle einer verschuldensabhängigen Haftung haftet der Veranstalter nur in den folgenden Fällen:

•Bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Veranstalters oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Veranstalters beruhen.

•Bei Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Veranstalters oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Veranstalters beruhen.

•Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.

 

8. Datenschutz

8.1 Zur Begründung und inhaltlichen Ausgestaltung des Vertragsverhältnisses mit dem Mitglied, erhebt, verarbeitet und nutzt der Veranstalter die persönlichen Daten, die der Nutzer bei der Registrierung angegeben hat unter Einhaltung des geltenden Datenschutzrechts.

8.2 Mitgliedsdaten werden nur insoweit vom Veranstalter erhoben, verarbeitet und genutzt, als es zur Erbringung der vertraglichen Leistung notwendig ist.

8.3 Personenbezogene Daten des Mitgliedes werden vom Veranstalter nicht an Dritte weitergegeben, es sei denn, die Weitergabe erfolgt in Erfüllung einer gesetzlichen Verpflichtung.

8.4 Sämtliche Daten des Mitgliedes werden vom Veranstalter nur solange aufbewahrt, wie es im Rahmen dieser Vereinbarung und unter Einhaltung des anwendbaren Rechts erforderlich ist.

8.5 Das Mitglied kann seine Einwilligung zur Erhebung, Verarbeitung und Nutzung seiner Daten durch den Anbieter jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen.

8.6 Soweit dieser Widerruf dem Veranstalter die Vertragserfüllung unmöglich macht, hat der Veranstalter ein Kündigungsrecht.

Alles weitere regeln die Datenschutzrichtlinien der Abtei Königismünster https://www.koenigsmuenster.de/impressum-und-datenschutz/

 

9. Schlussbestimmungen

9.1 Diese Allgemeinen Geschäfts- und Nutzungsbedingung unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Diese Rechtswahl gilt gegenüber Verbrauchern jedoch nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird.

9.2 Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser Vereinbarung unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der Vereinbarung im Übrigen nicht davon berührt.

 

 



Oberstufenakademie Abtei Königsmünster